Neue Förderrichtlinien ab dem 12. Juli 2010:
Es können wieder Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010.
BAFA-Förderungen:
Für folgende Anlagen wird keine Förderung mehr gewährt:
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Zusätzlich sind einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.
Für Wärmepumpen gelten höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen
- Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:
Solarkollektoren
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und / oder Heizungsunterstützung)
Biomasseanlagen
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
Effiziente Wärmepumpen (sofern die o. a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden)
Konzentration der Förderung auf Bestandsgebäude:
In Zukunft können keine Anlagen mehr gefördert werden, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.
Weitere Förderungen der Städte und Gemeinden:
Einige Städte und Gemeinden bieten weitere, eigene Förderprogramme an. Informationen können Sie in der Verwaltung, beim Bauamt oder im Bürgerbüro bekommen.
Weitere Informationen und alle Antragsunterlagen erhalten Sie unter:
www.bafa.de
www.kfw-foerderbank.de
